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   VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92   

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VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92 (https://dejure.org/1992,2013)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.10.1992 - 14 TH 1154/92 (https://dejure.org/1992,2013)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - 14 TH 1154/92 (https://dejure.org/1992,2013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 873 BGB, § 925 BGB, § 37 Abs 1 VwVfG, § 21 Abs 1 Nr 5 S 1 AbfG HE
    Altlast: Befreiung des Grundeigentümers von der Sanierungsverantwortlichkeit; Sanierungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der redliche Erwerber für Altlasten? (IBR 1993, 127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 611
  • NVwZ 1993, 389 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 389 L
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92
    Diese aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht bekannte Zustandshaftung des Grundeigentümers hat im Hessischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz eine nach der Begründung des Regierungsentwurfs als verfassungskonform bezeichnete Begrenzung erfahren (siehe LT-Drucks., a.a.O.; Hinweise auf die Befürwortung einer solchen Begrenzung auch für die nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht bestehende Zustandsverantwortlichkeit im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - 7 B 134.90 -, GewArch 1991, S. 177).
  • VGH Hessen, 24.06.1991 - 4 TH 899/91

    Gutachten über die Standsicherheit eines Gebäudes - Maßnahme zur Förderung der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92
    Wenn der Antragsgegner in seiner Anordnung das Verlangen nach einer vertiefenden Ermittlung des Sachverhalts sieht, die zur Vorbereitung der eigentlichen Sanierungsmaßnahmen als rechtmäßig angesehen werden könnte, dann hätte er seine Verfügung als solche formulieren und konkretisieren müssen (vgl. etwa zur Anordnung, ein Sachverständigengutachten über die Standsicherheit eines Gebäudes zur Vorbereitung der eigentlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen einzuholen, Hess. VGH, B. v. 24. Juni 1991 - 4 TH 899/91 -, DÖV 1992, S. 366 (LS)).
  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92
    Das ist - wie bereits ausgeführt - die Erstellung eines Sanierungsplanes, der in dem hier zu entscheidenden Sachverhalt ebenso wie in dem bereits vom beschließenden Senat entschiedenen Fall (Hess. VGH, B. v. 3. März 1992 - 14 TH 2158/91 - UPR 1992, S. 360 (LS)) ohne jegliche weitere Konkretisierung nicht verlangt werden kann und lediglich darauf hinausläuft, die ordnungsbehördliche Arbeit zu erleichtern.
  • VGH Hessen, 11.10.1990 - 14 TH 2428/90

    Zur Pflicht, Maßnahmen zur Erforschung eines Altlastenverdachts vorzunehmen und

    Auszug aus VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92
    Unabhängig von der Verwendung des nicht näher definierten Begriffs "beim Erwerb" (zu der bereits als redaktionell wenig geglückten Fassung des § 17 Abs. 2 Satz 1 HAbfAG Hess. VGH, B. v. 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, NVwZ 1991, S. 498 = UPR 1991, S. 197 = ZfW 1991, S. 240, passim) hängt nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der in § 21 Abs. 1 Nr. 5 HAbfAG getroffenen Regelung der Ausschluß der Sanierungsverantwortlichkeit davon ab, ob der Erwerber gutgläubig in bezug auf den ordnungsmäßigen Zustand des Grundstücks ist.
  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1996 - 10 S 2163/95 -, NVwZ-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1997, 267; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 14 TH 1154/92 -, NJW 1993, 611; Frenz, BBodSchG, 2000, § 4 Abs. 2 Rn. 9.
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1996 - 10 T 2163/95 - , NVwZ-RR 1997, 267; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 14 TH 1154/92 - , NJW 1993, 611; Frenz, BBodSchG, 2000, § 4 Abs. 2 Rn. 9.
  • VG Augsburg, 10.08.2012 - Au 4 K 11.1769

    (Nichtigkeits-)Feststellungsklagen

    Die Behörde darf bei der Anordnung allerdings nicht nur ihre ordnungsbehördliche Arbeit erleichtern, in dem dem Adressaten ein nicht näher konkretisiertes Vorgehen, ohne weitere Angaben zu Art, Umfang und Ausmaß des angestrebten Erfolgs, abverlangt wird (VGH Kassel, 19.10.1992, 14 TH 1154/92, juris - Rdnr. 16 und vom 3.3.1992, 14 TH 2158/91, juris - Rdnr. 25).

    Dieses Ziel bzw. der Zweck, der mit den in Konzeptform darzustellenden Maßnahmen erreicht werden soll (vgl. VGH Kassel vom 19.10.1992, 14 TH 1154/92, juris - Rdnr. 16 und vom 3.3.1992, 14 TH 2158/91, juris - Rdnr. 25) ist vorliegend sowohl aus den Bescheidsgründen als auch den bekannten und erkennbaren Umständen ersichtlich.

  • VG Darmstadt, 21.02.1994 - 8 H 2154/92

    Muß Ordnungsbehörde dem Sanierungspflichtigen die Gründe für die Heranziehung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1996 - 10 S 2163/95 - , NVwZ-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1997, 267; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 1992 - 14 TH 1154/92 - , NJW 1993, 611; Frenz, BBodSchG, 2000, § 4 Abs. 2 Rn. 9.
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98

    Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes

    Dies geschah im übrigen noch vor dem Zeitpunkt, der nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 19.10.1992 - 14 TH 1154/92 - NJW 93, 611) den Beginn des Schutzes eines hinsichtlich von Verunreinigungen redlichen Grundstückserwerbers kennzeichnet.
  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 2678/03

    Kreis Lippe ist für Abfalldeponie in Kalletal verantwortlich

    Ob § 36 Abs. 2 Satz 1 Krw-/AbfG eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Vorlage eines Konzeptes bietet, das erst der Vorbereitung konkreter nach dieser Vorschrift anzuordnender Nachsorgemaßnahmen dienen soll, ist streitig, bejahend VGH München, Beschluss vom 1. März 1993 - 20 CS 92.2386 - BayVBl. 1993, 304 = NuR 1993, 445 = ZfW 1994, 282 = NVwZ-RR 1994, 314 zu einer auf § 10 Abs. 2 AbfG a.F. gestützten Forderung, ein Sanierungskonzept vorzulegen; Schoeneck in: Fluck, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Kommentar, Loseblattsamlung, Stand: August 2004, § 36 Rdnr. 89; verneinend VGH Kassel, Beschlüsse vom 19.10.1992 - 14 TH 1154/92 -, NJW 1993, 611, und vom 23.8.2004 - 6 TG 1119/03 - zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes nach § 9 Abs. 2 BBodschG, bedarf allerdings auch keiner Entscheidung.
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99

    Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur

    Dies geschah im Übrigen noch vor dem Zeitraum, der nach der Rechtsprechung des VGH Kassel (vgl. NJW 1993, 611) den Beginn des Schutzes eines hinsichtlich von Verunreinigungen redlichen Grundstückserwerbers kennzeichnet.
  • VGH Hessen, 14.01.1993 - 14 TH 2465/92

    Aufteilung eines Altstandortes in Grundstücksparzellen - Erklärung zur Altlast

    Soweit mit der Entscheidung über das Vorliegen einer Altlast automatisch weitere Sanierungsverantwortliche neben dem früheren Grundstückseigentümer geschaffen werden, ist darin -- ebenso wie bei dem Verlangen nach Erstellung eines Sanierungsplanes ohne nähere Vorgaben (dazu zuletzt Hess. VGH, B. v. 19.10.1992 -- 14 TH 1154/92 --) -- eine vom Gesetz nicht gedeckte und damit nicht stützenswerte Erleichterung ordnungsbehördlicher Aufgaben zu erblicken.
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